Alarmierte Kräfte: LE Rath-Anhoven, LE Moorshoven, Drehleiterstaffel Wegberg, Rettungsdienst, Polizei
In einer Maschienenhalle brannte ein Teleskoplader. Dieser wurde durch Mitarbeiter der betroffenen Firma weitestgehend abgelöscht. Beim Eintreffen der Feuerwehr war noch eine strake Rauchentwicklung sichtbar, sodass ein Trupp unter Atemschutz zum ablöschen des Gerätes eingesetzt wurde. Durch das schnelle Eingreifen der Mitarbeiter wurde ein Übergreifen des Feuers auf angrenzende Landwirtschaftliche Maschinen sowie auf die Unterstellhalle verhindert.
Gefahr von CO-Vergiftungen steigt mit Beginn der Heizsaison
Kohlenmonoxid (CO) entsteht bei der unvollständigen Verbrennung kohlenstoffhaltiger Kraft- und Brennstoffe. Besonders unter Sauerstoffmangel werden schnell lebensbedrohliche Konzentrationen erreicht. Ursachen können sowohl technische Defekte, mangelnde Wartung oder Manipulationen an der Verbrennungseinrichtung sein. Auch durch verstopfte Abluftrohre von Gasthermen, Ölheizungen oder Kaminöfen gelangt Kohlenmonoxid in die Raumluft.
Auch blockierte Schornsteine, u.a. durch Vogelnester oder abgelöste Dachpappe, unsachgemäß genutzte Kamine oder ein Grill im Haus, können eine erhöhte Kohlenmonoxidkonzentration bewirken. Sanierungsmaßnahmen, wie der Einbau neuer Fenster, führen nicht nur im Winter zu mangelnder Luftzirkulation. Selbst Wohnungen bzw. Etagen, die weit von der Gefahrenquelle entfernt liegen, können betroffen sein, da Kohlenmonoxid durch Wände und Decken diffundiert. So kann eine einzige defekte Gastherme ein ganzes Mehrfamilienhaus in Gefahr bringen.
Wie können Sie sich schützen?
Regelmäßige Wartung von Heizungen, Gasthermen und Durchlauferhitzern
Regelmäßige Kontrolledes Schornsteins durch den Schornsteinfeger
Unter keinen Umständen einen Holzkohlegrill oder einen Heizstrahler/Heizpilz in Wohnung oder Garage nutzen!
Umluft- statt Ablufthauben in Küchen installieren
Ablufthaube bei geschlossenen Fenstern nicht zur gleichen Zeit wie die Gastherme betreiben (automatische Fensteröffnung erforderlich).
Geprüfte und zugelassene Kohlenmonoxid-Melder installieren. Diese lösen bei einer kritischen Konzentration Alarm aus.
Was tun im Ernstfall?
Ein Kohlenmonoxid-Melder löst Alarm aus:
Verlassen Sie umgehend das Gebäude mit allen in der Wohnung anwesenden Personen!
Öffnen Sie Türen und Fenster, sofern möglich.
Nehmen Sie Ihr Mobiltelefon mit!
Rufen Sie per Notruf 112 Rettungsdienst und Feuerwehr!
Warten Sie draußen auf die Einsatzkräfte.
Informieren Sie nach Möglichkeit weitere Bewohner/Nachbarn über die Gegensprechanlage oder telefonisch. Gehen Sie nicht zurück ins Haus!
Dieses kleine Video aus dem Miniaturwunderland in Hamburg beschreibt das richtige Vorgehen zur Bildung einer Rettungsgasse sehr anschaulich. Es soll möglichst viele Menschen erreichen, da eine Rettungsgasse nur funktionieren kann, wenn jeder das Richtige tut!
Wozu das ganze?
Grundsätzlich, so schreibt es die StVO vor, muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau – und zwar egal ob Berufsverkehr, wegen einer Baustellen oder einem Unfall – gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Rettungsfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen, da sich das nötige Rangieren durch zu wenig Abstand zum Vordermann als unmöglich gestaltet. Deshalb sollte man mindestens eine Fahrzeuglänge Abstand halten.
Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung. Je schneller die Helfer vor Ort sind, umso schneller löst sich auch der Stau auf! Der Standstreifen darf jedoch zur Bildung einer Rettungsgasse genutzt werden.
Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge. Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet.
Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!
Wie wird die Rettungsgasse RICHTIG gebildet?
Die Rettungsgasse MUSS frühzeitig gebildet werden. Nicht erst bei eine Unfall, sondern auch schon bei Stau durch Berufsverkehr oder Baustelle.
Die linksfahrenden Fahrzeuge weichen nach links aus und die rechtsfahrenden Fahrzeuge nach rechts.
Bei mehrspurigen Straßen gilt die Regel ebenfalls. Die am weitesten links fahrenden Fahrzeuge nach links, alle anderen nach rechts.